Moin,

diese Frage ist ein wenig schwierig und ließ sich selbst nach langem Suchen nicht beantworten. In der StvO sind ja viele Paragraphen, besonders zur Beleuchtung, für Anhänger abgewandelt. Es gilt ja, dass man die Heckleuchten bei verdeckter Sicht auf diese, z.B. durch Fahrräder, "ersetzen" bzw. durch die Beleuchtung am Fahrrradträger "wiederholen" muss. Aber als was gilt der Fahrradträger/die Heckbox genau? Bitte Antworten mit festen Belegen. ;)

MfG Zocker6610