Ich habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Dort steht geschrieben, dass ich mein Gehalt erst am 30. des Folgemonats bekomme. Ich müsste 2 Monate arbeiten, bevor mein erstes Gehalt ausgezahlt wird. Also das Gehalt für den September würde ich erst am 30 Oktober bekommen. Ich habe leider jetzt erst mitbekommen, dass es ein Fehler war, sowas zu unterschreiben. Meine Frage ist, ist der Vertrag rechtens oder gibt es da laut Gesetz eine bestimmte Frist bis wann ein Monatsgehalt gezahlt werden muss und wäre die Klausel im Vertrag so nichtig?