Ich werde in einer Wohngruppe als Schwesternhelferin arbeiten. Arbeitszeit ist unter anderen von 17 Uhr bis 7,45 Uhr. In der Nacht können wir schlafen ,müssen aber jederzeit bereit sein den Bewohnern zu helfen. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sollen wir nur 2 Stunden bezahlt bekommen . Es sei denn wir müssen in der Nacht aufstehen. Ist das Rechtens ?