Hallo,

ich wurde am 26.12.2020 von der Polizei angehalten und musste eine Blutprobe abgeben, da der Verdacht des canabiskonsumes bestand.

Da ich kurz zuvor welches konsumiert hatte ging ich direkt vom schlimmsten (mpu) aus.

Nun habe ich heute einen Brief erhalten, indem folgendes drinstand:

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„Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Besitzes von btm ohne besitzerlaubnis“

sehr geehrter Herr....,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 01.03.2021 folgende Entscheid getroffen:

das ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraf. 170 abs. 2 stPO eingestellt.

das Verfahren wird gemäß Paragraf 43 Owig zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben.

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kann mir jemand sagen was jetzt passiert?