muss ichauf den Kindsvater warten
Im umgangsrecht ist festgelegt wurden das der Kindesvater das Kind aller 14 Tage freitags aus dem Kindergarten abholt. Zum wiederholten mal kann er es angeblich nicht weil er arbeiten muss. Somit muss ich meine pläne verscheiben obwohl er weiss das ich an den kind freien wochenenden weg fahre. Ich muss dazu sagen ich bin auch berufstätig und ich muss in der woche auch meine arbeitszeiten so regeln das ich mein kind pünktlich abholen kann.
Meine frage wenn er es zum wiederholten male nicht schafft das kind zu holen bin ich dazu verpflichtet auf ihn zuwarten oder könnte ich das kind wenn er sich an die zeiten nicht hält einfach mitnehmen?
Kinder,
Sorgerecht,
Abholung