Wenn im Sachverhalt steht "Der A fühlt sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt und will nach Karlsruhe" dann ist es eine Urteilsverfassungsbeschwerde. Wenn im Sachverhalt steht "Der A hält Art./§ xy für verfassungswidrig" dann kann man über eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde nachdenken.

Wichtig ist, dass die Rechtssatzverfassungsbeschwerde typischerweise unzulässig ist. Denn der Beschwerdeführer muss insb. auch unmittelbar betroffen sein. Wenn das Gesetz erst noch vollzogen werden muss (nahezu immer) dann fehlt es grundsätzlich an der Beschwerdebefugnis. Anders ist es wenn das abwarten des Vollzugsaktes unzumutbar ist (der Beschwerdeführer sich bspw. zuerst Strafbar machen müsste). Außerdem ist natürlich der Rechtsweg zu erschöpfen. Eine VB direkt gegen einen BPlan ist schon unzulässig weil die Normenkontrolle nach § 47 VwGO möglich ist. Bei formellen Gesetzen gibt es hingegen keinen Rechtsweg.

Heißt wenn von einem Instanzenzug die Rede ist, dann wird der Beschwerdeführer sich gegen das entsprechende Urteil, oder den Verwaltungsakt richten. Wenn kein Instanzenzug durchgeführt wurde kommt die Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Betracht, hier musst du dann problematisieren warum diese ausnahmsweise zulässig ist.

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Bei uns war es egal ob man kommt oder nicht, bei Prüfungen die man unbeschränkt wiederholen kann. Maßgeblich für sowas ist grundsätzlich nur die Prüfungsordnung - die ist verbindlich. Aber ich würde beim Prüfungsamt anrufen und fragen, falls du das noch nicht gemacht hast.

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Also zum einen ist es natürlich so, dass die Vorlesungen unterschiedlich gestaltet sind. Manche Profs haben so gut wie garkeine Unterlagen andere geben Skripte aus, die Umfangreicher sind als so manches Lehrbuch. Dann braucht man natürlich nicht zusätzlich noch im Lehrbuch nachlesen.

Im Regelfall würde ich aber schon nochmal in eins reinschauen, wenn auch nur zum überfliegen ob dir etwas neu vorkommt.. Tatsächlich ist es schon so dass die ersten semester sehr oberflächlich sind, aber wirklich tiefer waren bei uns die Klausuren auch nicht. Auf Examensniveau im ersten Semester zu lernen ist aber ein effektiver weg zum garantierten Burn-out ;D

Fallbücher sind jedenfalls auch sehr wichtig, da in den meisten Fällen dein Gutachten bewertet wird und nicht tiefe Wissenschaftliche Ausführungen zu Einzelfragen ;)

Es gibt übrigens neben Fallbüchern, Lehrbüchern und Skripten auch noch Karteikarten die gut sind und natürlich Kommentare. (letzteres ausschließlich um eine ganz bestimmte Frage nachzulesen)

Zu den Skripten (von Hemmer) versteh ich die Professoren gerade in den ersten Semestern schon wenn sie abraten. Zum BGB-AT gibt es hier 3 ganze Skripte. Sehr viel von dem was in den Skripten steht hat besonderen Bezug zu anderen Rechtsgebieten und würde dich nur verwirren.

zusammenfassend: Es kommt darauf an - aber lieber mal überfliegen als es lassen

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Aufgabe 1 Nr. 3:

  • Nicht strafbar, wenn er sich weder vorsätzlich noch fahrlässig betrunken hat (dafür aber keine Anhaltspunkte)
  • § 323a I, wenn er sich vorsätzlich oder fahrlässig betrunken hat, aber im Zeitpunkt des sich-betrinkes nicht geplant hat D zu verletzen. Das ist hier die richtige Antwort. Der Strafrahmen wäre hier übrigens Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
  • h.M.: § 223 I (i.V.m. den Grundsätzen der actio libera in causa), wenn er im Zeitpunkt des sich-betrinkens schon vor hatte D zu verletzen (a.A.: § 323a I). Denke daran hast du auch gedacht, aber hierfür fehlen auch Anhaltspunkte im Sachverhalt.

Aufgabe 2 Nr. 3:

  1. Tötung eines anderen Menschen
  2. mindestens ein Mordmerkmal (Im Beispielfall Heimtücke)
  3. Vorsatz
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  1. Nimm deine lieblingsprogrammiersprache
  2. google nach "send http request in {Lieblingsprogrammiersprache}"
  3. du sendest einen request auf die fragliche Seite, und checkst die Antwort

Könnte z.B. so in der Art aussehen - hier Rust, mit Sicherheit nicht die beste Wahl für deine Problemstellung ;)
async fn check_url(url: String) {

  let res = reqwest::get(&url).await;

  match res {

    Err(e) => {

      if e.is_connect() {

        println!("verbindung fehlgeschlagen");

      }

    }

    Ok(r) => {

      if r.status() == StatusCode::NOT_FOUND {

        println!("Seite nicht gefunden")

      }

    }

  }

}

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