http://www.schure.de/2241001/4100000.htm…

Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium

§ 9 Erweiterter Sekundarabschluss I

Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erfüllt hat und in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, erwirbt in den Fällen von § 1 Abs. 5 Satz 2 den Erweiterten Sekundarabschluss I.

§ 10 Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Wer die Voraussetzungen des § 9 wegen NICHT AUSREICHENDER Leistungen in PFLICHTFREMDSPRACHEN NICHT ERFÜLLT hat, erhält im Fall von § 1 Abs. 5 Satz 2 den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, wenn die Mindestanforderungen für diesen Abschluss bei Berücksichtigung NUR EINER Pflichtfremdsprache erfüllt sind. Es ist nur die am besten bewertete Pflichtfremdsprache zu berücksichtigen.

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