Ich bin zum 18.04. aus der Elternzeit zurück gekehrt. Zunächst habe ich nur Urlaubstage für die Monate Mai bis Dezember = 20 Tage bekommen. Nach meinem Hinweis auf das BEEG, in dem steht, dass eine Kürzung des Urlaubs um 1/12 nur für jeden vollen Monat genommener Elternzeit angerechnet werden kann, bekomme ich jetzt noch 2,5 Tage extra. Ich habe dann auf das BUrlG vverwiesen, nach dem halbe Tage aufzurunden sind. Die Personalabteilung schreibt mir jetzt, dass das BUrlG nicht greift, weil das BEEG die speziellere Vorschrift ist und dort nix zu Bruchteilen von Urlaubstagen steht. Das BUrlG sei auch nicht analog anwendbar. Stimmt das?

LG Zelda