Antwort
Soweit ich weiß, ist das von Bundersstaat zu Bundesstaat anders. Ich kenns nur für Bayern ;). Hier kannst du, egal ob jetzt wegen einer Krankheit oder sonstwas, die 10 ODER 11 ODER 12 widerholen. Solang du also nicht schon in der 10. kleben geblieben bist und ers nicht in der 12. vorhast, sollte das kein Prolem sein.
Abgesehen davon eine gute Besserung!!!