Hallo an alle!! Ich hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen. Folgendes: Mein Verlobter wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren im offenen Vollzug verurteilt, weil er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat.. Nun wäre meine Frage kann die Haftzeit bei guter Führung verkürzt werden oder das er z.B 1 Jahr absitzt und das restliche Jahr auf Bewährung freikommt? Gibt es im offenen Vollzug überhaupt eine Möglichkeit die Strafe zu mindern oder irgend etwas der gleichen? Er sitzt seine Strafe in Berlin - Kisselnallee ab. Über jede noch so kleine Antwort wäre ich sehr dankbar... Bitte keine Vorwürfe etc.😔