Darf man nach einem Nachtdienst anschließend direkt einen Frühdienst machen?
Beispiel Nachtdienst von 21:30 - 6:10 anschließend Teilfrühdienst von 6:10 - 7:30 oder 8:00 Uhr. Ist das erlaubt?
Arbeitsrecht,
Nachtdienst