Kann man theoretisch ohne Vorkenntnisse in Strafrecht 1 und BGB 1 (also allgemeiner Teil) im 1 Semester Schuldrecht 1 und Strafprozessrecht belegen?

Das Kentnisse im BGB den Kern der weiteren Abschnitte im Zivilrecht bilden, ist mir bewusst.

Aber wäre beides möglich?

Oder beide jeweils genannten parallel zu BGB 1 und Strafrecht 1.