StpO und Schuldrecht im 1. Semester?
Kann man theoretisch ohne Vorkenntnisse in Strafrecht 1 und BGB 1 (also allgemeiner Teil) im 1 Semester Schuldrecht 1 und Strafprozessrecht belegen?
Das Kentnisse im BGB den Kern der weiteren Abschnitte im Zivilrecht bilden, ist mir bewusst.
Aber wäre beides möglich?
Oder beide jeweils genannten parallel zu BGB 1 und Strafrecht 1.
Jura,
Universität