Hallo ihr lieben! warum und wieso ich das alleinige Umgangsrecht nun auch beantragen möchte, hat seine Gründe und will ich hier nicht preisgeben ( einfach zu privat und sehr kompliziert / verzwickte Lage ) laut Jugendamt und mehreren Gesprächen ist es nur ratsam es zu tun ! Gerade wegen meiner zwei Kinder ( 7 und 10 Jahre alt ) normal halte ich es nicht für sinnvoll den Kindern den Vater komplett zu entziehen aber in meiner Lage würde das glaub jede Mutter auch anders sehen ! so viel sei verraten ... Habe nächste Woche auch einen Termin beim Anwalt, würde aber trotzdem gerne im Vorfeld wissen, ob der leibliche Vater meiner/unserer Kinder Unterhaltspflichtig ist ? ich selbst bekomme keinen da wir nie verheiratet waren. Das alleinige Sorgerecht hatte ich automatisch von Anfang an, da wir eben nur Jahrelang zusammen waren aber wie gesagt nicht verh. P.S Umgangsrecht bedeutet der Kindsvater darf rechtlich gesehen vom Richter danach nicht mehr seine Kinder sehen denngeschweige kontaktieren, auser die Kinder wollen es ab einem gewissen Alter selbst !