Ich habe 5 Jahre im Ausland gelebt bin aber jetzt wieder nach Deutschland zurueck gezogen. Ich bin dann gleich mal zum Zahnarzt und der hat mir leider mitteilen muessen, dass ich einige Implantate und teure Fuellungen brauche. Zu Hause angekommen erkundigte ich mich ueber Zahnzusatzversicherungen.

Leider musste ich nach langem suchen feststellen, dass die Versicherung die im Befund erhaltenen Zaehne nicht versichert da der Zahnarzt bereits die Behandlung angeraten hat.

Jetzt habe ich mich bei einer weiteren Versicherung erkundigt und denen verschwiegen,dass ich mich in einer zahnaerztlichen Behandlung befinde. Der Versicherungsagent hat mir dann sogar angeboten den Versicherungsbegin zurueck zu datieren. Und zwar zu einem Datum vor der Untersuchung beim Zahnarzt.

Meine Frage ist jetzt, da der Versicherungsstart vor der Behandlung ist, waere doch der Befund des Arztes kein Grund um mir den Versicherungsschutz zu kuendigen. Da die Behandlung eine Woche nach Versicherungsbeginn stattfand. Oder mache ich mich dem Versicherungsbetrug schuldig? Die Versicherung wuerde zurueck datiert werden und zwar zu einem Datum, welches vor meiner Behandlung liegt. Macht das keinen Unterschied?

Danke im Vorraus fuer eure Antworten!