Ich möchte während meiner Elternzeit (liegt innerhalb der ersten 14 Monate meines Kindes, also während des Bezuges des Elterngeldes) 8 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber meint nun, dass ich laut Gesetz aber mindestens 15 Stunden arbeiten muss. Ist das so richtig, oder sind auch weniger als 15 Stunden möglich? In der Broschüre zum Elterngeld steht einmal das es "bis zu 30 Stunden" sein können und später, dass es zwischen 15 - 30 Stunden sein müssen.