Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rentenantrag und Hartz 4 und der Berechnungsgrundlage. Ich bin körperlich schwerbehindert und erhalte neben meiner Rente, aus einer privaten Unfallschutz Versicherung, Hartz 4. Von dieser werden bereits von der Leistungsabteilung des Jobcenters Pauschal 30 € abgezogen. Ich habe Mitte 2020 Rente beantragt und es hat sich bis jetzt hingezogen. Ich hatte jetzt die letzte Untersuchung und wenn meinem Rentenantrag jetzt stattgegeben wird, und vom der Leistungsabteilung alles neu berechnet wird, werden dann auch wiederum diese 30 € vom Jobcenter noch mal abgezogen, da dies zu dem Vermögen angerechnet wird? Ich hab mir grad nur diese Frage gestellt und im Netz keine Antwort gefunden.

Zum Verständnis : Ich habe durch meine Schwerbehinderung erheblich viele Mehrausgaben, die mir auch nicht in vollem Umfang erstattet werden, welches auch vollkommen Ordnung ist. Gesetz ist Gesetz. Und ich kann es bisher ganz knapp stemmen. Eine Besserung ist bei mir nicht in Aussicht. Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€) 

Hab nur etwas Bammel, wenn ich plötzlich für jeden Monat, wo mir die Rente dann von 6/2020 an zurück gezahlt wird, ich nochmal selber noch drauf zahlen muss, weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht zustand. Hier meine ich die 30€. Also, wenn ich am Ende der Berechnung, mir monatlich weniger zusteht, dann muss ich doch zusätzlich die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen. Hoffe es war verständlich ausgedrückt, mir kam grade einfach der Gedanke, da ja Pauschal vom Einkommen (Rente durch Unfallschutz) 30€ abgezogen werden.

Ich weiß auch gar nicht wie berechnet wird und ob ich nicht sowieso weniger erhalte.

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Berechnungsgrundlage, Wirtschaft und Finanzen