Der ÖPV ist ein Grundrecht, auch für Maskenbefreite.

Wie z.B. soll der Rentner ohne Auto, Angehörige oder ihn für „lau“ von A nach B fahrende Bekannte zum Lebensmittelkauf oder zu seinem Arzttermin kommen?

Es sind oft schwerwiegende Krankheiten, die zu einer Maskenbefreiung führen. Diese Personen sind damit schon so gestraft, dass ein pauschales Untersagen von elementaren Grundbedürfnissen nicht zulässig ist.

Der Passus der Maskenbefreiung wurde in das Infektionsschutzgesetz mit aufgenommen, in Absprache auch mit RKI und anderen gesundheits-/ politischen Verantwortlichen in Abwägung aller Risiken.

Die Gesellschaft sollte nicht nur Empathie mit den Risikogruppen durch Akzeptanz von Lockdown und Existenzangst und .... zeigen, sondern auch Empathie mit den Bedürfnissen von chronisch Kranken aufbringen.