Ich musste für mein Auto einen neuen TÜV machen lassen. Dafür habe ich bei einer Vertragswerkstatt einen Termin für einen Vorabcheck machen lassen, mit dem Hinweis, dass die Airbag-Kontrollleuchte sich meldet. Auto hingebracht, Fahrzeug wurde untersucht, das Auslesen des Fehlerspeichers wurde mir in Rechnung gestellt. Zusätzlich wurden mir verschiedene Ersatzteile als Kostenvoranschlag unterbreitet, die angeblich bei der Untersuchung als problematisch angesehen wurden. Kostenpunkt: knapp 875€. Darin enthalten war der Austausch des Airbag-Steuergerätes und auch der Austausch der beiden Frontscheinwerfer. Ich habe erstmal einen Termin für die Reperatur vereinbart, aber keine Unterschrift geleistet. Nun war das aber trotzdem eine Menge Geld, sodass ich mein Auto über meinen Vater in einer anderen Werkstatt vorgestellt haben ließ. Dort wurden ganz andere Teile benannt, die für eine erfolgreiche HU/AU ausgetauscht werden müssen. Der Fehlerspeicher wurde lediglich nochmal ausgelesen und die Airbag-Kontrollleuchte meldete sich nicht mehr - das Steuergerät ist also noch funktionsfähig. Zudem wurden poröse Dichtungen entdeckt, die ausgetauscht werden mussten. Die Scheinwerfer wurden lediglich poliert, sodass ein Austausch nicht notwendig sei. Für ~550€ wurde die Reperatur vorgenommen, inklusive anschließendem TÜV.

Nun meldet sich die erste Werkstatt und beanstandet die bestellten Teile, die ich a) nicht mehr brauche, und b) selbst wenn ich diese hätte austauschen lassen, wahrscheinlich nicht durch den TÜV gekommen wäre. Noch dazu macht mich wütend, dass das Steuergerät hätte ausgetasucht werden sollen, obwohl es noch i.O. war und lediglich das auslesen des Fehlerspeichers ausgereicht hätte. Allein hierfür wären 550€ angefallen. Das legt den Verdacht nahe, dass die erste Werkstatt eben jenes nicht gemacht hat (obwohl in der Vorabuntersuchung in Rechnung gestellt), geschweige denn, dass sie mein Fahrzeug nicht wirklich untersucht haben, hier also eine Täuschung und eine in Kauf nahme vorliegen, dass ich mit meinem Auto nicht durch den TÜV gekommen wäre.

Können sie nun die Zahlung der ungenutzen Ersatzteile verlangen?