Hallo. Vor anderhalb Wochen erhielt ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher, dass ich mich bitte zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung bei Ihm einfinden soll. Der Termin war 4 Tage später angelegt. Einen Tag vorher bekam mein Sohn jedoch 2 Impfungen und daraufhin recht hohes Fieber. Eine dreiviertel Stunde lang habe ich versucht den Gerichtsvollzieher zu erreichen um einen neuen Termin zu vereinbaren, da ich mein Kind schliesslich nicht alleine lassen kann und ich Mittwoch vormittags schlecht kurzfristig eine Betreuung finden konnte.

Nachdem ich ihn nach 45 Minuten hinterhertelefonieren endlich erreicht habe verweigerte er mir einen neuen Termin sondern meinte ich solle mich bis 14 Uhr in seinem Büro einfinden ansonsten wird er einen Haftbefehl beantragen. Widersprechen konnte ich nicht, da er bereits aufgelegt hatte.

Ich habe seitdem öfters versucht Ihn zu erreichen, aber nichts... Entweder besetzt oder er nimmt nicht ab.

Nun meine Frage: Ist es rechtens wenn der besagte Herr einen Haftbefehl gegen mich erwirkt, obwohl ich versucht habe einen neuen Termin zu vereinbaren, da ich den anderen nicht wahrnehmen konnte? Und wann kann ich mit einem Besuch von Ihm und der Polizei rechnen? Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch noch Ärger mit dem Jugendamt bekomme. Ich habe des öfteren gelesen, dass Gerichtsvollzieher die Person in ihr Büro bringen lassen und ich bezweifle, dass ich mein Baby mitnehmen kann. Ich glaube eher, dass die das Jugendamt verständigen...