Ich möchte vor einer Gerichtsverhandlung in Baden Württemberg, also vor meiner Hauptverhandlung einen Kurs, Seminar o.ä. besuchen.
Des Weiteren möchte ich Abstinenz nachweisen, das ich übermonate nicht getrunken habe.
und möchte auch ärztliches Gutachten nachweisen, das ich kerngesund bin!
meine Frage wäre, in dem Fall wird TÜV Nord in Baden-Württemberg akzeptiert?
Weil auf der Homepage von der Staatsanwaltschaft ist es nicht gelistet?
ist es euer Meinung nach Sinnvoll?
Zu meinen Fall: 24 nicht in der Probezeit
fährlässige Gefährdung von Straßenverkehr
also VU mit 0,51 Blutalkoholkonzentration
Desweiteren Ersttäter bin aufgrund von Sekundenschlaf gegen einen Baum gefahren?
Ich brauche bitte mal eure Meinung oder Erfahrungen?