Folgendes: eine Freundin von mir wohnt in einer Wohnanlage mit Hausmeister. Von Anfang hatte sie das Gefühl, dass er sie komisch beäugt und auch auf ihren Müllbeutel schaut, wenn sie gerade einen zum Container bringt. Einmal meinte sie auch frühmorgens zu sehen, wie er einen Abfallbeutel aus einem Container entfernte und mitnahm.

Heute begegnete sie ihm, als sie gerade Müll wegbrachte. Sie redete ein paar Worte mit ihm und er schaute immer wieder geradezu auffällig auf den Müllbeutel. Nachdem ihr das komisch vorkam, wollte sie es wissen und schaute später nach ihrem Müllbeutel. Tatsächlich war er unauffindbar.

Frage: nach der Satzung der BSR gilt: "Das Durchsuchen oder Entfernen von Behältern und das Öffnen von Abfallsäcken durch unbefugte Dritte ist unzulässig. In Behälter eingefüllte Abfälle dürfen von Unbefugten nicht durchsucht und nicht vom Grundstück entfernt werden."

Ist der Hausmeister ein Unbefugter oder ist er befugt, den Müll zu durchwühlen oder mitzunehmen? Sie möchte natürlich nicht, dass der ihre Tampons etc. begutachtet und fühlt sich in der Privatsphäre verletzt. Danke für Hinweise.