Hallo,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Bei unserer Erigentümergemeinschaft muss ein morsches Dachfenster einer Eigentumswohnung nach 18 Jahren ausgewechselt werden. Grundsätzlich trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten dafür. aber das Fenster kann doch nach 18 Jahren nur Morsch sein, weil a) der Mieter eine eventuelle äußere Beschädigung nicht gemeldet hat und b) der Vermieter/Eigentümer der betroffenen Wohnung seiner sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Müssen jetzt wirklich die Kosten durch alle Eigentümer getragen werden oder können hier die Kosten auf den entsprechenden Mieter bzw. Eigentümer umgelegt werden? Kann ja nicht sein, dass der Eigentümer seine Hände in den Schoß legt und die Reparatur dann die Gemeinschaft tragen muss. Hätte der Eigentümer regelmäßig und angemessen sein Eigentum geprüft, wäre ein Schaden am Rahmen aufgefallen und dessen Schaden selbstverständlich kostengünstig durch die Eigentümergemeinschaft beglichen worden. Wie seht ihr das Thema? In wie weit kann man Eigentümer bzw. Mieter in die Verpflichtung nehmen?