halli hallo =) VORSICHT KOMPLIZIERT :D ich (18,wohne noch zuhause,ledig) möchte meine SCHULISCHE ausbildung abbrechen .in meinem ausbildungsvertrag steht drin dass ich immer erst am ende eines ausbildungsjahres kündigen kann ( also in meinem fall muss ich noch bis september 300 euro im monat zahlen ) für die schule . bafög zahlt mir die ca. hälfte ! jetzt meine frage : muss ich bei einem abbruch das geld dem bafög amt zurückzahlen ? ( bin mir nähmlich unsicher weil mir gesagt wurden ist dass bei einer schulischen ausbildung ich nichts zurückzahlen muss.....auch bei einem abbruch ? )

  1. frage wie oben erwähhnt komm ich erst im september von meinem ausbildungsvertag herraus aber ;-) wenn ich jetzt nicht mehr in die schule gehen würde bis september und "krank" :-D wäre würde mir dann bafög amt meine schule nicht mehr bezahlen ? müsste meine schule das dem bafög amt sagen dass ich gekündigt habe oder dass ich nicht mehr zum unterricht erscheine ? weil ich hätte ja dann nur unentschuldigte fehltage und in meinem vertrag steht drin dass ich deswegen gekündigt werden kann , kann ich dann nicht einfach sagen kündigt mich ? ( meine 2. frage zsmf. : zahlt dass bafög amt obwohl ich nicht mehr zur schule gehe bis september ? )

puuuh ;-D danke wer hier durchblickt haha mfg