Roller mit Erstzulassung vor 2002 darf 50 km/h fahren?!
Hallo Leute,
viele von euch wissen bestimmt. Das Roller die ihre Erszulassung von vor dem 1. Januar 2002 haben noch 50 km/h fahren dürfen. Die Roller die erst danach in Betrieb genommen wurden dürfen nur 45 fahren.
Nun, ich wollte mal fragen ob jemand von euch dieses Gesetz in der StVO oder sonstigen Gesetzen im Ineternet oder irgendwo findet. Habe jetzt schon lange gesucht aber leider nichts gefunden. Würde sowas nähmlich ausdrucken und der Polizei nächstes mal hinhalten.^^ Meinten bis jetzt immer das ichs nicht dürfte aber das mit der Toleranz klar geht.
Natürlich darf dieser Roller dann nur mit dem früheren Führerschein Klasse 4 oder der heutigen Klasse M gefahren werden.
Mit Freundlichen Grüßen,
Xrayf.
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