Hey, folgendes: Mich würde es interessieren, was für eine Rechtslage im Bezug auf den Aufenthalt eines Minderjährigen/jähriger bei einer privaten Veranstaltung (Geburtstag) vorliegt. Laut Jugendschutz ist es dem Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt sich in Gaststätten o.Ä. Öffentliches bis 24 Uhr aufzuhalten. Wie lange darf er sich allerdings bei privaten Festen (ohne Erziehungsberechtigte/r) aufhalten? Hatte nichts zum Thema Jugendschutz im Privatbereich gefunden.