Antwort
Da es mehrere Erbenermittlungsbüros am Markt gibt, würde ich abwarten ob du noch ein zweites Angebot bekommst. Ich würde auch versuchen über die Höhe des Honorars zu verhandeln, schließlich wollen DIE ja einen Auftrag von DIR. Ob du GEN wirklich beauftragst, liegt ganz bei dir. Dein Erbrecht bleibt ja bestehen,ob du einen Erbenermittler beauftragst oder nicht.