Natürlich ist das möglich und es muss nicht zwangsläufig dabei ein Kind mit Behinderung entstehen. Es gibt Fälle in denen sind diese Kinder irgendwann ins Gymnasium gekommen. Allerdings führt das dann weiter zu anderen Problemen.
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Könnte mir auch eine Ablehnung aus medizinischen Gründen vorstellen. Beispielsweise, wenn das Kind ständig beatmet und überwacht werden muss und keine Fachkraft zur Verfügung steht bzw. räumlichen Gegebenheiten nicht gegeben sind.
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Hallo!
ich habe damals nur gelernt, wie man subkutan Spritzt, also alles unter die Haut (Insulin, Heberin). Da HEPs nicht als Pflegefachkraft gelten brauchen wir für alles weitere eine individuelle Einweisung. Es kann natürlich sein, das man es theoretisch lernt... machen dürfen wir es trotzdem nicht bzw. nur nach der genannten Einweisung durch eine Pflegefachkraft/Arzt und ich glaube, dann auch nur am betreffenden Patenten/Betreuten.
gruß