Die Elternzeit beantrage ich spätestens 7 Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber. Es handelt sich um eine einseitige Erklärung, die nicht bestätigt werden muss. Beim Elterngeld gebe ich diejenigen Lebensmonate des Kindes an, in denen ich Elterngeld beziehen möchte. Ich habe im Internet gelesen, dass die Lebensmonate für die Auszahlung des Elterngeldes und die Elternzeit taggenau übereinstimmen müssen. Somit stimmen bei den meisten Eltern Lebensmonate nicht mit Kalendermonaten überein.

Wird bei der Elterngeldstelle überprüft, ob Auszahlungszeitraum und Elternzeit übereinstimmen, wenn für das Elterngeld kein Nachweis eines vom Arbeitgeber unterzeichneten Antrags für die Elternzeit eingereicht werden muss, sondern lediglich die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate?

Müssen die 12 Gehaltsabrechnungen eigentlich bis einschließlich Geburtsmonat vorgelegt werden oder bis zum Vormonat?