Ist es erlaubt, dass das mitbringen von eigenen Getränken in Jugenherbergen, Hotels oder anderen Einrichtungen, in denen man übernachten kann, verboten ist? Also darf dort wirklich vorboten werden, dass man sich Wasserflaschen mitbringen, um diese dann im Zimmer zu trinken? Also geht es weder darum, dass ich das im Speisesaal trinke oder alkoholische Getränke mitbringe, sondern einfach nur um Wasser im eigenen Zimmer..

Ich habe ein bisschen im Internet gesucht, aber nichts entsprechendes gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ein Link zu einem Gerichtsurteil oder der Rechtslage wäre natürlich super!