Ich müsste eine Langzeittherapie machen, habs da nicht geschafft und nach 3 Monaten abbrechen müssen. Die auflage war nicht gegen Ärtzlichen Rat gehen zu dürfen, sonst droht mir 4 Wochen Freiheitsentzug. Nun die Frage, bleibt die Auflage immer noch dad ich eine Thetapie machen soll oder bleibt mir diese dann erspart und man das ganze in Sozialstunden umwandeln kann?