OhOh! Beschwerde über das seelisch verletzende Verhalten von Lehrern.

Politische Aktivitäten im Privaten dürfen nicht durch Lehrer geahndet werden solange diese nicht in der Schule stattfinden.

Der Lehrer stellt Kinder mit Schwächen bloß. Das ist Persönlichkeitsverletzung, wenn er zum Beispiel öffentlich persönliche Eigenschaften der Schüler kritisiert.

  • Es handelt sich bei dieser entwertenden Haltung Schülern gegenüber um eine grundsätzliche Missachtung des pädagogischen Taktes. Pädagogischer Takt besagt, heißt es in der Pädagogik:
  • Lehrer vermeiden in allen Unterrichtssituationen, Schüler bloßzustellen und zu beschämen, geistige und seelische Schwächen des Kindes aufzuzeigen, die Schüler durch Schimpf- und Spottnamen zu demütigen, sie auszulachen.

Beleidigung ist eine Straftat!!! Und kann mit Gefängnis und oder hohen Geldstrafen geahndet werden! Die höhe der Geldstrafe errechnet sich aus dem Schaden die der betroffenen Person dadurch entsteht.

Sobald dritte Personen im öffentlichem Raum die Beleidigungen hören wird es teuer!

Die Staatsanwaltschaft und Richter werden ein Strafmaß ermitteln.

Dann kommt deine Privat Klage!

Ist der durch die Beleidigung entstandene Schaden dauerhaft, sind die Kosten für den Verursacher nicht absehbar.

Folgen dadurch Psychische Probleme für das Opfer kann der Verursacher einpacken und für den Lehrer der eine besondere Funktion gegenüber dem Schüler hat wird es fatale folgen haben!

Den Lehrauftrag den der Lehrer in der Schule hat wird er sicherlich VERLIEREN!

Lehrer die Schüler öffentlich beleidigen haben ein großes Problem, wenn das zur Strafanzeige kommt und an die dafür vorgesehene Dienstelle offiziell weitergeleitet wird!!!

Betroffene Personen sollten sich unbedingt einen Fachanwalt nehmen!

Strafanzeige bei der Polizei machen!

Beratung durch Erziehungswissenschaftler und Psychologen einholen.

Beschwerde schreiben an: Aufsichtsbehörde, Schulleiter, Elternbeirat, Schulpsychologin, Schulforum, Schulrat, Bezirksregierung, Abgeordnete, Bürgermeister.

Das sind nur einige Wege.

Verstoß gegen das Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Der Lehrer verletzt die Persönlichkeitsrechte der Kinder

Bei den Verletzungen der Persönlichkeitsrechte gegen Kinder handelt es sich nicht nur um „pädagogische Ungeschicklichkeiten“, sondern, um Verstöße gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Danach sind Beleidigungen strafbar, etwa wenn der Lehrer

  • ein Kind beleidigt: Ein Junge hatte eine Rechenaufgabe nicht verstanden und fragte den Lehrer. Der antwortet nicht, sondern beschimpft den Schüler: „Wie kann man nur so dumm fragen; hättest du besser aufgepasst.“
  • Oder wenn er über einen Jungen ein abfälliges Werturteil fällt: „Wie blöd du dich anstellst, mit dir ist ja überhaupt nichts anzufangen.
  • Oder wenn er seine Missachtung einem Schüler gegenüber vor der Klasse ausdrückt: „Du bist für mich der letzte Sargnagel.“
  • Oder wenn er Kindern ihre Minderwertigkeit attestiert: „Du aufs Gymnasium? Dich nehmen sie nicht einmal in der Sonderschule für geistig Behinderte.“
  • Oder wenn er Schülern vor der Klasse negative Qualitäten zuschreibt: „Deine Faulheit stinkt zum Himmel.“
  • Oder wenn er eine diskriminierende Meinung äußert: „Dafür reicht dein Spatzenhirn nicht aus.“
  • Oder wenn er die Klasse als Ganzes beleidigt: „Bin ich froh, wenn ich euch nicht mehr anschauen muss.“

Keine Angst vor Lehrern!

Die Angst wird der Lehrer haben!

Viel Erfolg!

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