habe bei meiner freundin in die tür geschlagen nach einem streit, leider ist es eine billige türe, (nicht wie bei mir zu hause voll aus hoalz) und die tür hat jetzt einen faustdickes loch. zahlt jetzt meine haftpflicht versicherung es war zwar eigentlich mutmasslich, aber auf der anderen seite vergass oder wusste ich nicht das das so eine billige tür ist. kann ich sagen das ich betrunken war, und damit unzurechnungsfähig war??? bitte nur die sich melden die davon ahnung haben. bitte kein ich denke oder sonswas nur die die es 100sagen können

mfg XN1971