Die Antworten hier sind alle nicht ganz so zufriedenstellend. Es gibt nach §20 Soldatengesetz sehr wohl Grenzen die liegen zum Beispiel in der Wochenarbeitszeit, diese darf nicht mehr als 8 h überschreiten. Des weiteren dürfen dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und du darfst dem Ansehen der Bundeswehr mit deinem Unternehmen nicht schaden und so weiter. Ich habe in meinem Blog einen sehr ausführlichen Artikel darüber geschrieben. Hier geht es um die Nebentätigkeitsregelung, die Minderung vom Übergangsgeld und Ihr findet hier auch alle Rechtsgrundlagen.

http://x-konzept.de/gruenderblog/selbststaendig-als-soldat-bundeswehr-dienstzeit-uebergangsgebuehrnisse-nebentaetigkeit.html

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