Zwei Kater, mein Vermieter und ich

Guten Abend zusammen,

ich muss sagen, ich bin ziemlich Ratlos zur Zeit. Am besten beginne ich damit, den Sachverhalt zu schildern.

Ich werde zu Beginn des kommenden Monats in eine neue Wohnung ziehen. Nun hat es sich ergeben, dass ich die Möglichkeit habe zwei Kater bei mir aufzunehmen. Zum einen habe ich gerne Tiere um mich und würde mich sehr darüber freuen und zum anderen würde ich damit zwei kleinen Katern das Tierheim ersparen.

Jetzt habe ich natürlich meinen Vermieter gefragt, immerhin möchte man nicht unnötig Probleme mit dem neuen Vermieter. Dieser sagt, dass er eher "nein" sagen würde und führte als Argument auf, dass dann der ganze Flur voller Haare wäre und das es evtl. zu Gestank kommt der nie wieder weggeht.

Soweit dazu ... nun ist es aber so, das die beiden absolute Hauskatzen sind, was das Haarproblem im Treppenhaus schonmal kein Problem sein lässt. Zugegeben, die beiden Kater sind noch sehr sehr jung (gerade 9 Wochen) und demnach noch nicht kastriert, jedoch müsste ich die beiden, sobald sie in der Geschlechtsreife sind, laut Pflegevertrag 'eh kastrieren lassen. Als Argument könnte ich noch verstehen, dass es evtl. zu laut würde. Allerdings wohnen bereits zwei Hunde im Haus, von denen einer nicht gerade leise ist. Erstaunlicherweise hört man diesen Hund dauernd, während der Hund der nebenan wohnt wirklich leise ist. Jedenfalls fühle ich mich hier irgendwie ungerecht behandelt.

Jetzt bin ich auf einen Artikel "im" focus gestoßen, der gerade dieses Problem anspricht. Ähnliche Situation. Offenbar kann die Haltung von Katzen nicht verboten werden, sofern keine Störung der Mietsache oder Dritter erfolgt, was bei reinen Hauskatzen ja eigentlich nicht der Fall sein wird.

Meine Frage daher, wäre es sinnvoll den Vermieter einfach zu übergehen und sich, sollte es rauskommen, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zu berufen oder muss ich der Pflegerin mitteilen, dass die beiden doch ins Heim müssen, oder habe ich gar in dem Artikel irgendetwas missverstanden ?

Über Rat würde ich mich sehr freuen. Wyver

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Hallo zusammen,

jetzt ist ja schon ein wenig Zeit vergangen und es hat sich einiges geklärt. Auf meine Mail, in der ich ihm erklärte, dass seine Argumente merkwürdig sind hat er nicht mehr reagiert.

Was ich persönlich witziger finde ist, dass er sich bei der Schlüsselübergabe vor kurzem umschaute und wörtlich meinte:"Sind die Katzen noch nicht da ?" Ich weis nicht was passiert ist, aber er hat nichts mehr gesagt was gegen eine Katzenhaltung spricht. Ich vermute nun, dass es einfach ein Missverständnis war, da mein Vermieter ja auch der Meinung war ich hätte einen Hund und er nicht wollte, dass jemand einen Hund und Katzen in der gleichen Wohnung hält. Möglich wäre es auch, dass die Miteigentümer, die im Haus wohnen, mit dem Vermieter gesprochen haben. Ich hatte mich nämlich mit der Frau ein oder zwei Tage vorher darüber unterhalten und sie verstand es nicht, dass mir eine Katzenhaltung mit einer solchen Begründung verboten wird. Im Gegenteil, sie wahr begeistert, dass ich, neben dem Vermieter, auch die Mieter im Haus gefragt habe.

Ende bzw. eigentlich Anfang des Ganzen ist nun, das mir die beiden Kleinen, nächsten Sonntag von der Pflegerin gebracht werden. Sie sind dann 10/11 Wochen alt und sollten es hier gut haben. Was zerkratze Tapeten usw. angeht, mach ich mir keine Sorgen. Der Vermieter war von den Tapezierkünsten des Vormieteres alles andere als begeistert. =) Vielleicht ist er meinen Kleinen ja dankbar, wenn sie die Dinger wieder abreißen.

Das jedenfalls zum Stand der Dinge =)

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Habe gerade das gleich Problem und bin auf ein Urteil vom BGH gestoßen das besagt, dass das Halten einer Katze nicht mehr verboten werden kann, da bei reinen Hauskatzen i.d.R. keine Beeinträchtigung der Mietsache bzw. keine Störung von Dritten auftritt. Link: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungenaid139129.html

Und dann haben wir noch ein Urteil was man auf verbraucher-urteile.de nachlesen kann. Dieses Urteil sagt folgendes:

Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)

In meinem Fall steht im Mietvertrag, dass ich zur Haltung von Tieren, außer Kleintieren, die Erlaubnis des Vermieters einholen muss. Jedoch wird nicht ausdrücklich die Haltung von Katzen verboten.

Hoffe das ist hilfreich gewesen

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Zwei Kater, mein Vermieter und ich

Guten Abend zusammen,

ich muss sagen, ich bin ziemlich Ratlos zur Zeit. Am besten beginne ich damit, den Sachverhalt zu schildern.

Ich werde zu Beginn des kommenden Monats in eine neue Wohnung ziehen. Nun hat es sich ergeben, dass ich die Möglichkeit habe zwei Kater bei mir aufzunehmen. Zum einen habe ich gerne Tiere um mich und würde mich sehr darüber freuen und zum anderen würde ich damit zwei kleinen Katern das Tierheim ersparen.

Jetzt habe ich natürlich meinen Vermieter gefragt, immerhin möchte man nicht unnötig Probleme mit dem neuen Vermieter. Dieser sagt, dass er eher "nein" sagen würde und führte als Argument auf, dass dann der ganze Flur voller Haare wäre und das es evtl. zu Gestank kommt der nie wieder weggeht.

Soweit dazu ... nun ist es aber so, das die beiden absolute Hauskatzen sind, was das Haarproblem im Treppenhaus schonmal kein Problem sein lässt. Zugegeben, die beiden Kater sind noch sehr sehr jung (gerade 9 Wochen) und demnach noch nicht kastriert, jedoch müsste ich die beiden, sobald sie in der Geschlechtsreife sind, laut Pflegevertrag 'eh kastrieren lassen. Als Argument könnte ich noch verstehen, dass es evtl. zu laut würde. Allerdings wohnen bereits zwei Hunde im Haus, von denen einer nicht gerade leise ist. Erstaunlicherweise hört man diesen Hund dauernd, während der Hund der nebenan wohnt wirklich leise ist. Jedenfalls fühle ich mich hier irgendwie ungerecht behandelt.

Jetzt bin ich auf einen Artikel "im" focus gestoßen, der gerade dieses Problem anspricht. Ähnliche Situation. Offenbar kann die Haltung von Katzen nicht verboten werden, sofern keine Störung der Mietsache oder Dritter erfolgt, was bei reinen Hauskatzen ja eigentlich nicht der Fall sein wird.

Meine Frage daher, wäre es sinnvoll den Vermieter einfach zu übergehen und sich, sollte es rauskommen, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zu berufen oder muss ich der Pflegerin mitteilen, dass die beiden doch ins Heim müssen, oder habe ich gar in dem Artikel irgendetwas missverstanden ?

Über Rat würde ich mich sehr freuen. Wyver

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Hab'sch doch glatt den Link zu diesem Artikel vergessen. http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungenaid139129.html

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