Muss eine Tierhilfsorganisation den Hund zurücknehmen?

Wir haben nun seit etwa drei Wochen einen Hund einer Tierhilfsorga, aber bereits nach zwei Wochen stellten sich erhebliche Probleme ein. Uns wurde gesagt, der Hund wäre total lieb, sehr freundlich, sanftmütig und kommt prima mit Kindern zurecht. Da wir selbst drei Stück haben (8, 3 und 1,5) war uns das besonders wichtig.

Aber wie das Schicksal so will, der Hund hat nach zweiwöchiger Eingewöhnung nun das Ruder übernommen, knurrt die Kinder grundlos an und schnappt auch nach ihnen. Mit einer Hundetrainerin habe ich bereits gesprochen und sie geht davon aus, dass der Hund in der Prägephase gravierendes Fehlverhalten übernommen hat, was nur schwer zu revidieren ist, wenn überhaupt. Das hieße also Maulkorb und Hausleine, um ihn auch in der Wohnung zu fixieren - Therapiedauer 1/4 Jahr, ein halbes, ein ganzes - ohne Garantie auf Erfolg.

Auch wenn das sehr traurig ist, unter diesen Umständen können wir den Hund auf keinen Fall Die Pflegestelle will ihn aufgrund ihrer 5jährigen tochter nun auch nicht zurücknehmen. Wenn niemand gefunden wird, soll er bis zur Vermittlung in eine Pension, die wir bezahlen müssen. Erstens ist das furchtbar für´s Tier und zweitens finanziell echt hart für uns. Bei solch gravierenden Gründen besteht da nicht eine Rücknahmepflicht? Derzeit ist er noch bei uns, mit Maulkorb. Aber das ist wirklich ein schrecklicher Zustand und für alle extrem belastend.

Tiere, Hund, Tierhilfe
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