Ich kann mich Kleinsorge nur anschließen, was die Kriterien angeht. Zur Punkteverteilung kann ich soviel sagen: Bis zum 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit gibt es einen Punkt, danach 2. Beim Lebensalter gibt es pro Jahr einen Punkt, pro unterhaltsberechtigtem Kind vier, für Alleinverdiener acht Punkte. Schwerbehinderte erhalten mit einer Schwerbehinderung bis 50% fünf Punkte und je einen weiteren Punkt für weitere zehn Prozent Behinderung hinzu.

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