Ich habe vor kurzen das Ganzjahreszeugnis der Stufe 9 erhalten, das mich zum Besuch der Sekundarstufe II berechtigt. Meine Frage ist nun, ob es sich hierbei um ein Abschluss Zeugnis handelt oder nicht, da ich ja mit diesem Zeugnis die Berechtigung erhalte die Sekundarstufe II zu besuchen. Hintergrund ist, dass es sich bei Bemerkungen auf einem Abschlusszeugnis um einen Verwaltungsakt handelt, gegen dem man Widerspruch einlegen und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben kann, bei Bemerkungen auf sonstigen Zeugnissen jedoch lediglich um einen Realakt, gegen den nur Beschwerde eingelegt werden kann. Zum Abschluss noch mal die Frage: Handelt es sich hierbei um ein Abschlusszeugnis?