Moin,

kurz zu mir:

Ich bin ebenfalls Inhaber eines Internetversandes alkoholischer Getränke. Bei uns wird ebenfalls jeder Besteller von Alkoholika um die Zusendung des Personalausweises gebeten. Wie sonst (abgesehen von dem zeitaufwändigen Postidentverfahren) sollte ein Versand von alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz einhalten? Wie sollte sich ein Waffenhändler (Deko-, Schaukampfwaffen etc.) von seiner Kundschaft das Alter anzeigen lassen?

Des Weiteren ist es mir nicht klar, was ich mit dem Personalausweis sonst anfangen sollte.

Zum Schluß noch eines. Fällt mir auf, daß der eingescannte Personalausweis ein gefaktes Bild aufweist oder irgendetwas unkenntlich gemacht wurde wird der Kunde nicht beliefert, da ich davon ausgehen muss, daß hier etwas nicht stimmt.

Viele Grüße

Jens Wolpert

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Das kommt auf die Witterung und den Met an.

Bei normalen Temperaturen sollte man Met/ Honigwein am besten bei Zimmertemperatur trinken, da der enthaltene Honig so am besten sein volles Aroma entfalten kann.

Gekühlt schmeckt ein Kirschmet (Wikingerblut) an Sommerabenden sehr erfrischend und lecker.

In der kalten Jahreszeit kann man die meisten Metsorten auch erwärmen. Jedoch sollte er nicht über 55 Grad erwärmt werden, da sonst die antibaktierielle Wirkung des Honigs verloren geht. Dann ist es keine Met-izin mehr ;-)

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