Moin,
kurz zu mir:
Ich bin ebenfalls Inhaber eines Internetversandes alkoholischer Getränke. Bei uns wird ebenfalls jeder Besteller von Alkoholika um die Zusendung des Personalausweises gebeten. Wie sonst (abgesehen von dem zeitaufwändigen Postidentverfahren) sollte ein Versand von alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz einhalten? Wie sollte sich ein Waffenhändler (Deko-, Schaukampfwaffen etc.) von seiner Kundschaft das Alter anzeigen lassen?
Des Weiteren ist es mir nicht klar, was ich mit dem Personalausweis sonst anfangen sollte.
Zum Schluß noch eines. Fällt mir auf, daß der eingescannte Personalausweis ein gefaktes Bild aufweist oder irgendetwas unkenntlich gemacht wurde wird der Kunde nicht beliefert, da ich davon ausgehen muss, daß hier etwas nicht stimmt.
Viele Grüße
Jens Wolpert