Den Beruf des Heilerziehungspflegers lernt man im Allgemeinen durch eine schulische Berufsausbildung. Nach einer meistens dreijährigen Berufsausbildung ist der Abschluss als staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger möglich, nach einer meist kürzeren Ausbildungszeit der Abschluss als staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer. Bundesweit gibt es teilweise verschiedene Bezeichnungen (in Hamburg z. B. Heilerzieher).

Es gibt hauptsächlich zwei Formen der Berufsausbildung:

* die vollzeitschulische Ausbildungsform sowie
* die praxisintegrierte Ausbildungsform.

Bei der Vollzeitschulischen Ausbildungsform besuchen im Bundesland Berlin die Schüler nach der alten Schulverordnung zwei Jahre lang die Berufsfachschule und absolvieren anschließend ein Anerkennungsjahr in einem Praxisbereich. In der neuen, seit 2008 bestehenden Schulverordnung besuchen der angehende Heilerziehungspfleger drei Jahre die Berufsfachschule, während derer zwei Praktika von je zehn Wochen und zwei Praktika von zwölf Wochen Dauer zu absolvieren sind. Das Praktikum im Wohnbereich ist verpflichtend, der Zeitpunkt kann jedoch frei gewählt werden.

In Hessen beginnt die Ausbildung mit dem einjährigen Besuch einer Vollzeitschule und einem sechswöchigen Orientierungspraktikum. Daran schließt die zweijährigen fachpraktischen Ausbildung an, bei welcher der Heilerziehungspfleger zwei Tage in der Woche die Schule besucht und drei Tage im Betrieb verbringt.

Bei der Praxisintegrierten Ausbildungsform sind die Auszubildenden über die komplette Dauer, in schulischer Begleitung, direkt im Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege eingesetzt (siehe: Stand der Schulverordnung!). Variierend nach Bundesland ist fachbezogener Unterricht zu besuchen und parallel dazu in einem Betrieb des heilerziehungspflegerischen Wirkungsgebietes zu arbeiten. In dieser Zeit erhalten die Schüler theoretische Grundlagen vermittelt, welche sie direkt in der Praxis erproben können.

Die Ausbildungsdauer und die Zugangsvoraussetzungen sind in den deutschen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer wird meist vorausgesetzt.

Bei berufsbegleitenden Ausbildungsgängen handelt es sich um eine Nachqualifizierung von bereits seit mindestens zwei Jahren berufstätigen Arbeitskräften.

Genaue Informationen über Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Abläufe, Prüfungsinformationen oder Standorte von Schulen und Regelungen der einzelnen Bundesländer können beim Berufsverband für Heilerzeihungspflege[3] erfragt werden.

Die Heilerziehungspflege-Hilfe-Ausbildung ist eine der möglichen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung der staatlich anerkannten Heilerziehungspflege; sie dauert im Allgemeinen zwei Jahre und ermöglicht die Anstellung als heilpflegerische Hilfskraft. Auch hierzu sind spezielle Informationen bei den entsprechenden Stellen zu erfragen.

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