Ich habe mir eine Eigentumswohnung im 1. Stock einer Wohnanlage (Baujahr 1983) gekauft. Die Vorbesitzerin hat die dazugehörige Terrasse, die sich auf den Lagerräumen der darunter sich befindenen Geschäfte befindet und auch nur von unserer Wohnung aus zugängig ist, vor über 15 Jahren um ca. die doppelte Fläche, die vorher nur mit Kies aufgeschüttet war, erweitert. Ein Sondernutzungsrecht hatte sie hierfür nicht eingeholt. Die Hausverwaltung sowie die Eigentümergemeinschaft haben diese Erweiterung bis zu unserem Einzug geduldet und keinen Einspruch eingelegt. Nun haben wir die Eigentumswohnung gekauft im guten Glauben, dass wir die Terrasse, die nicht zum Sondereigentum gehört, aufgrund "Gewohnheitsrechts" weiterbenützen dürfen. Nun gibt es allerdings insofern Probleme, dass Teile der Eigentümergemeinschaft ein Sondernutzungsrecht für die weitere Nutzung der kompletten Terrasse einfordern.
Meine Frage: Müssen wir ein Sondernutzungsrecht für die Benutzung der gesamten Terrasse beantragen oder haben wir mit dem Kauf der Eigentumswohnung auch das "Gewohnheitsrecht" der Vorbesitzerin übernommen? Kann man in diesem Zusammenhang überhaupt von "Gewohnheitsrecht" sprechen?