Ich wünsche euch allen einen schönen guten Morgen und hoffe hier jemanden zu finden der sich mit Reiserecht auskennt.

Ich würde im Spätsommer gerne mit meinem PKW für mehrere Wochen Österreich und die Schweiz bereisen. Dies würde mein erster Auslandsaufenthalt sein. Bisher kam es nie dazu, da meine bessere Hälfte immer meinte "Brauchen wir nicht.". Nun ist es leider so, dass ich seit Dezember 2022 Witwer bin und es auch mit meiner eigenen Gesundheit nicht so gut aussieht. Aus diesem Grund würde ich diese Reise gerne antreten.

Nun ergibt sich aber folgendes Problem:

Ich wurde 1978 zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Daher meine Frage an die Reise- und Rechtsexperten:

Darf ich trotz diesem Umstand nach Österreich und vor allem in die Schweiz einreisen?

Vielen lieben Dank im Voraus!