Wer trägt die Kosten für die Beseitigung eines durch Sturm umgestürzten Baumes im Garten einer Eigentumswohnung mit Sondernutzungsrecht?
Durch Sturm ist ein Baum im Garten meiner Eigentumswohnung, an dem ich ein Sondernutzungsrecht habe, umgestürzt. Muss ich die Kosten für die Beseitigung selbst zahlen oder trägt das die Eigentümergemeinschaft?
Recht,
Eigentumswohnung