du schreibst hier zu allgemeingültig, als dass man dir i-einen rat erteilen könnte.

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ja, das ist normal.. aber du könntest ja mal abends babysitten, damit sie alleine ausgehen kann?

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wie alt bist du denn?

wer meint, für ein 13jähriges kind sei ein listenhund bzw. ein hund mit ausgeprägtem jagd- und bewegungstrieb geeignet, sollte sich einfach mal mit gratis literatur im internet versorgen.

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Krankengeld bekommt man ja wenn man innerhalb von 12 monaten, 6 Wochen durch die gleiche Krankheit krankgeschrieben worden ist
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ob man für das Sammeln von Spenden eine Genehmigung benötigt oder sowas anzumelden ist.

ja.

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ob du gute einstellungschancen hast, hängt vor allem von deinem abschluss ab............ und deiner ausbildung und deiner neigung und deinen fähigkeiten.

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lass das tier... die hört schon auf, wenn ihr der kopf wehtut... soviel instinkt hat deine katze...............

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geh lieber auf nummer sicher... was hast du zu verlieren?

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frag doch einfach deinen mieterverein. die beraten dich kompetent und vertreten dich nötigenfalls sogar rechtlich.

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wenn du nicht fristgerecht gekündigt haben solltest, was hier nirgends steht, dann kann die versicherung durchaus im recht sein.

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überleg mal, wie alt deine eltern sind, wenn das kind volljährig ist.

warum wird sie nicht tages- oder pflegemutter? viell. hat sie da bessere chancen?

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Umgang mit Kindesvater vor Gericht 2 jähriger Sohn

Meine Frage bezieht sich auf eine Freundin von mir: Sie hat einen 2 jährigen Sohn und der Kindesvater ist vor 6 Monaten mit einem Schlag ausgezogen und hat bei Gericht den Umgang eingeklagt, da die Mutter dem Kindesvater "Nur" erstmal stundenweise Umgang gewähren wollte damit sich alle beteiligten an die Situation gewöhnen können und dann die Zeiten hochstaffeln was auch das Jugendamt so geraten hat. Noch zu sagen ist das der Kindesvater noch während der Beziehung kaum sein Kind gesehen hat und auch kein Intresse wirklich hatte und sich vorallem nicht um ihn kümmerte. Die Mutter ist in der Zeit nun 2 Stunden Autofahrt vom Kindesvater weggezogen (sie hat das alleinige Sorgerecht). Bei der Verhandlung hat die Richterin die Mutter garnicht zu Wort kommen lassen nur dem Kindesvater zugehört und gleich beschlossen das er alle 2 wochen das Kind das komplette WE bekommen darf ohne eingewöhnung. Die Mutter hatte in der Verhandlung nicht mitbekommen (war total unter schock und ihr gehirn hat "komplett ausgesetzt",das ein vergleich geschlossen wurde und sie nicht dagegen vorgehen kann. Ist das richtige? Ihr Anwalt hat sich nicht für sie eingesetzt und will nichts mehr für sie tun (ich gehen mal davon aus das es deswegen so ist da sie ALG1 + 2 bekommt) Kann man das einem 2 jährigen Sohn zumuten ihn zu einer "fremden" Person gleich von 0 auf 100 mitzugeben? Der sehr auf seine Mama fixiert ist? Kann sie irgendetwas dagegen tun auch wenn es ein Vergleich ist? wenn sie eine andere Anwältin nimmt müsste sie alles alleine bezahlen, da sie für den anderen Anwalt schon Prozesskostenhilfe bekommen hat?

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wenn das gericht das so entschieden hat, dann haben die es sich nicht leicht gemacht. ob gegen das urteil rechtsmittel eingelegt werden können, hat man seinerzeit deiner freundin gesagt.

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