Wir sind Mieter eines Reihenhauses in Niedersachsen. Unser Nachbar hat bereits vor Jahren einen 2m hohen Holzzaun gebaut, der sich auf die gesamte Grundstücksgrenze erstreckt. Nun haben wir mit einer Holzschraube ein kleines Vogelhaus auf unserer Seite angebracht. Über unseren Vermieter erhalten wir nun die Aufforderung, dieses zu entfernen und fachmännisch das Loch zu beseitigen. Müssen wir uns darauf einlassen? Ist er im Recht?