Hallo, ich habe folgende Frage.

Ich verkaufe mein Auto privat. Das Fahrzeug hat noch TÜV, ist jedoch schon abgemeldet. Nun hat sich ein potenzieller Käufer bei mir gemeldet, dass er sich gerne das Auto anschauen und Probefahren möchte. Und anschließend, wenn alles passt gleich Bar bezahlen und mitnehmen. (Käufer muss 400km zu mir fahren und hat keinen Anhänger). Nun stellt sich mir die Frage wer von uns beiden, dass gelbe Überführungskennzeichen beantragen soll bzw. kann. Er bräuchte für die Beantragung ja meinen Fahrzeugschein und Brief, aber das Risiko ist mir zu hoch einer fremden Person eine Kopie oder Bild von meinen KFZ- Unterlagen zu schicken. Also fällt diese Option Ansich komplett weg. Die andere Möglichkeit wäre, dass ich dieses Überführungskennzeichen beantrage, allerdings würde ja die Versicherung die man zuvor abschließen muss auf mich laufen. Da ist aber das Risiko auch zu hoch dass der Käufer dann beim Heimfahren einen Unfall mit den Kennzeichen baut die auf mich Versichert sind. Ich muss ja dann theoretisch für den Schaden aufkommen oder nicht ?