Als ich neulich in eine Polizeikontrolle gekommen bin, merkte ich das mein TÜV schon einige Zeit abgelaufen war (6Monate). In einem Brief vom Landratsamt heißt es, dass ich bis zu 19.03 die Bestätigung zur Mängelbeseitigung vorlegen muss.

Die Mängel waren grenzwertiges Profil am Vorderreifen und HU fällig seit 6 Monaten.

Meine frage ist nun, da ich noch innerhalb dieser Frist einen Werkstattermin habe, ob ich bis zu diesem Termin mein Motorrad weiter nutzen kann.