Die Krankenkasse will bei Privatversicherten einmal pro Jahr wissen, wie es mit Mieteinkünften ausschaut; auch darauf werden Beiträge fällig. Verlangt wird die Angabe der (damals niedrigeren) Beträge laut Steuerbescheid für das Jahr 2015. Soweit o. k. Das lässt sich machen, so ist auch das entsprechend auszufüllende Formular angelegt. Die Berechnung der fälligen Beträge erfolgt dann aber nicht rückwirkend für 2015, wie zu erwarten wäre, sondern erst lange danach, nämlich wenn die Kasse nach Vorlage des Steuerbescheides für 2015 davon erfährt, in diesem Fall im Juli 2016. Und die neuen ( = niedrigeren) Beträge werden dann erst ab dem nächsten Monat, also August 2016, zugrundegelegt. Früher kann man doch aber von den lt. Steuerbescheid geänderten Einkünften gar nichts wissen. - Ist das in Ordnung? Wer kann dazu etwas sagen? Danke vorab!

Ergänzung: Es geht in diesem Fall um die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, da jemand weniger als 90 Prozent während der zweiten Hälfte seiner Berufstätigkeit gesetzlich versichert war; er ist jetzt Rentner.