Ein Mitarbeiter bei mir in der Firma hat sich direkt mit Beginn des Ramadans krankgeschrieben, das sind jetzt mittlerweile 3 Wochen und für kommende Woche lässt er sich nochmal krankschreiben.

Als ein MA Arbeitsmittel abholen wollte für die Zeit in der er nicht da ist und jemand anderes nutzen sollte, wollte er nicht an die Tür, weil es ihm so schlecht ginge.

Ist es arbeitsrechtlich i.O. wenn der MA krankmacht, aber trotzdem fastet und somit die Krankheit möglicherweise hinauszögert ?

Wenn er wirklich sehr schwer krank sein würde, sollte er vermutlich nicht fasten. Ich vermute daher, dass er einfach nur blaumacht