Ich habe bei Karstadt einen Gutschein erworben vor einigen Jahren. Damals gab es die nur in Papierform und nicht so wie heute in Chipkartenformat, bei dem über Kasse elektronisch aufgeladen wird.

 

Nun wollte ich meinen ca. 5 Jahren Gutschein einlösen und die meinen, das es abgelaufen sei. Ist so etwas rechtens? Schließlich hatte man damals bezahlt mit Bargeld. Der Gutschein also so viel Wert wie ein Barschein, wie kann so etwas also ablaufen?