Ich wohne in einem Wohnheim und es gibt in einer der Wohnungen massive Lärmbelästigung fast Rund um die Uhr. Wenn ich selbst zum Personal gehe heisst es oft lapidar "wenn wir nachschauen oder nach dem Rechten schauen ist es meistens still". Um den Sachverhalt und meine Glaubwürdigkeit nachzuweisen habe ich nun vom Hausflur aus einmal eine Tonaufnahme angefertigt damit ich mal einen Nachweis habe dass es tatsächlich solche heftigen Zustände sind. Seitens der Heimleitung wurde mir jetzt mitgeteilt dass es unzulässig und möglicherweise sogar strafbar ist eine solche Aufnahme anzufertigen.

Meine Frage: Wenn der Lärm so laut ist dass man alles im Hausflur richtig laut hört und es einfach nur -sagen wir- zusammenhangsloses Schreien und Heulen ist ohne dass man dabei private oder vertrauliche Gesprächsinhalte mit aufnimmt, ist esdann zulässig von einem Hausflur (der ja eigentlich ein öffentlicher Raum ist?) Aus Tonaufnahmen anzufertigen mit der Zielführung, einen Nachweis für die unzumutbare Lärmbelästigung zu erbringen oder ist es tatsächlich verboten, in einem Hausflur nach aussen dringenden massiven Lärm aufzunehmen?